Rechtsprechung
VG Augsburg, 12.08.2019 - Au 8 S 19.1175 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 80 Abs. 5; BayVwVfG Art. 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; LStVG Art. 6, Art. 7 Abs. 2 Nr. 3
Pflicht zur Obdachlosenunterbringung - rewis.io
Pflicht zur Obdachlosenunterbringung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 27.12.2017 - 4 CS 17.1450
Zuweisung einer Obdachlosenunterkunft
Auszug aus VG Augsburg, 12.08.2019 - Au 8 S 19.1175
Auch die aus einem unangepassten, sozialschädlichen Verhalten des Obdachlosen folgende "Unterbringungsunfähigkeit" in einer Gemeinschaftseinrichtung ändert an der grundsätzlichen Verpflichtung der Sicherheitsbehörde zur Gefahrenabwehr nichts, so dass die Antragsgegnerin dem Antragsteller aufgrund der ersichtlich fortbestehenden Obdachlosigkeit die erneute Unterbringung nicht generell verweigern darf (vgl. BayVGH, B.v. 27.12.2017 - 4 CS 17.1450 - juris Rn. 13 f.).Aufgrund der o.g. Verpflichtung der Antragsgegnerin, Obdachlose grundsätzlich ganztägig unterzubringen (BayVGH, B.v. 27.12.2017 - 4 CS 17.1450 - juris Rn. 13), ist das von der Antragsgegnerin verfügte Hausverbot im hier zu entscheidenden Einzelfall unverhältnismäßig, da sich der Antragsteller für einen Zeitraum von (fast) zwei Monaten überhaupt nicht in der Unterkunft aufhalten darf, ohne dass zwischen Tages- und Nachtzeit differenziert wird.
- VGH Bayern, 06.08.2015 - 4 C 15.1578
Prozesskostenhilfe; Obdachlosenunterbringung; psychische Erkrankung; fehlende …
Auszug aus VG Augsburg, 12.08.2019 - Au 8 S 19.1175
Der bei der Prüfung der Frage, ob der Obdachlose unterbringungsunfähig und unterbringungsunwillig ist, anzulegende Maßstab darf vor dem Hintergrund, dass die für die Unterbringung Obdachloser zuständigen Behörden auch oftmals mit schwierigen Persönlichkeiten umgehen müssen, kein kleinlicher sein (BayVGH, B.v. 6.8.2015 - 4 C 15.1578 - juris Rn. 13 ff.). - VGH Baden-Württemberg, 16.01.1996 - 1 S 3042/95
Unterbringung eines Obdachlosen - zur örtlichen Zuständigkeit
Auszug aus VG Augsburg, 12.08.2019 - Au 8 S 19.1175
Der Zustand der (unfreiwilligen) Obdachlosigkeit ist als eine Störung der öffentlichen Ordnung bzw. im Hinblick auf die damit u.U. verbundene Gefährdung von Gesundheit und Leben des Obdachlosen als eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit anzusehen (vgl. Huttner, Die Unterbringung Obdachloser, S. 15/16; VGH Baden-Württemberg, B.v. 16.1.1996 - 1 S 3042/95 - DVBl. 1996, 567). - VG Osnabrück, 04.05.2012 - 6 B 44/12
Unterbringung eines Obdachlosen nach erteiltem Hausverbot für …
Auszug aus VG Augsburg, 12.08.2019 - Au 8 S 19.1175
Dabei dient die Sicherstellung des ungestörten Ablaufs des Betriebs zugleich der Wahrung der Rechte von Mitarbeitern wie auch der übrigen "Kunden", d.h. der die Behörde oder Einrichtung tatsächlich oder potentiell in Anspruch nehmenden Menschen, deren Rechte den Rechten des von einem Hausverbot Betroffenen regelmäßig nicht nachstehen (VG Osnabrück, B.v. 4.5.2012 - 6 B 44/12 - juris). - VGH Baden-Württemberg, 08.02.1996 - 1 S 147/96
"Umsetzung" eines Obdachlosen - Anforderungen an die Umsetzungsverfügung
Auszug aus VG Augsburg, 12.08.2019 - Au 8 S 19.1175
Der Zustand der (unfreiwilligen) Obdachlosigkeit ist als eine Störung der öffentlichen Ordnung bzw. im Hinblick auf die damit u.U. verbundene Gefährdung von Gesundheit und Leben des Obdachlosen als eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit anzusehen (vgl. Huttner, Die Unterbringung Obdachloser, S. 15/16; VGH Baden-Württemberg, B.v. 16.1.1996 - 1 S 3042/95 - DVBl. 1996, 567).
- VG Bayreuth, 05.08.2021 - B 1 S 21.763
Verpflichtung zur Öffnung des Wasserschiebers, Verpflichtung zur Wasserversorgung …
Auch hier werden die Umstände, die zu dieser Lage führen, nicht gewürdigt, obwohl diese im Obdachlosenrecht - wie auch hier - Relevanz haben (vgl. zur Unterbringungsunfähigkeit VG Augsburg, B.v. 12.8.2019 - Au 8 S 19.1175 - juris Rn. 23).