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   VG Augsburg, 12.08.2019 - Au 8 S 19.1175   

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https://dejure.org/2019,26583
VG Augsburg, 12.08.2019 - Au 8 S 19.1175 (https://dejure.org/2019,26583)
VG Augsburg, Entscheidung vom 12.08.2019 - Au 8 S 19.1175 (https://dejure.org/2019,26583)
VG Augsburg, Entscheidung vom 12. August 2019 - Au 8 S 19.1175 (https://dejure.org/2019,26583)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; BayVwVfG Art. 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; LStVG Art. 6, Art. 7 Abs. 2 Nr. 3
    Pflicht zur Obdachlosenunterbringung

  • rewis.io

    Pflicht zur Obdachlosenunterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 27.12.2017 - 4 CS 17.1450

    Zuweisung einer Obdachlosenunterkunft

    Auszug aus VG Augsburg, 12.08.2019 - Au 8 S 19.1175
    Auch die aus einem unangepassten, sozialschädlichen Verhalten des Obdachlosen folgende "Unterbringungsunfähigkeit" in einer Gemeinschaftseinrichtung ändert an der grundsätzlichen Verpflichtung der Sicherheitsbehörde zur Gefahrenabwehr nichts, so dass die Antragsgegnerin dem Antragsteller aufgrund der ersichtlich fortbestehenden Obdachlosigkeit die erneute Unterbringung nicht generell verweigern darf (vgl. BayVGH, B.v. 27.12.2017 - 4 CS 17.1450 - juris Rn. 13 f.).

    Aufgrund der o.g. Verpflichtung der Antragsgegnerin, Obdachlose grundsätzlich ganztägig unterzubringen (BayVGH, B.v. 27.12.2017 - 4 CS 17.1450 - juris Rn. 13), ist das von der Antragsgegnerin verfügte Hausverbot im hier zu entscheidenden Einzelfall unverhältnismäßig, da sich der Antragsteller für einen Zeitraum von (fast) zwei Monaten überhaupt nicht in der Unterkunft aufhalten darf, ohne dass zwischen Tages- und Nachtzeit differenziert wird.

  • VGH Bayern, 06.08.2015 - 4 C 15.1578

    Prozesskostenhilfe; Obdachlosenunterbringung; psychische Erkrankung; fehlende

    Auszug aus VG Augsburg, 12.08.2019 - Au 8 S 19.1175
    Der bei der Prüfung der Frage, ob der Obdachlose unterbringungsunfähig und unterbringungsunwillig ist, anzulegende Maßstab darf vor dem Hintergrund, dass die für die Unterbringung Obdachloser zuständigen Behörden auch oftmals mit schwierigen Persönlichkeiten umgehen müssen, kein kleinlicher sein (BayVGH, B.v. 6.8.2015 - 4 C 15.1578 - juris Rn. 13 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.1996 - 1 S 3042/95

    Unterbringung eines Obdachlosen - zur örtlichen Zuständigkeit

    Auszug aus VG Augsburg, 12.08.2019 - Au 8 S 19.1175
    Der Zustand der (unfreiwilligen) Obdachlosigkeit ist als eine Störung der öffentlichen Ordnung bzw. im Hinblick auf die damit u.U. verbundene Gefährdung von Gesundheit und Leben des Obdachlosen als eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit anzusehen (vgl. Huttner, Die Unterbringung Obdachloser, S. 15/16; VGH Baden-Württemberg, B.v. 16.1.1996 - 1 S 3042/95 - DVBl. 1996, 567).
  • VG Osnabrück, 04.05.2012 - 6 B 44/12

    Unterbringung eines Obdachlosen nach erteiltem Hausverbot für

    Auszug aus VG Augsburg, 12.08.2019 - Au 8 S 19.1175
    Dabei dient die Sicherstellung des ungestörten Ablaufs des Betriebs zugleich der Wahrung der Rechte von Mitarbeitern wie auch der übrigen "Kunden", d.h. der die Behörde oder Einrichtung tatsächlich oder potentiell in Anspruch nehmenden Menschen, deren Rechte den Rechten des von einem Hausverbot Betroffenen regelmäßig nicht nachstehen (VG Osnabrück, B.v. 4.5.2012 - 6 B 44/12 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.1996 - 1 S 147/96

    "Umsetzung" eines Obdachlosen - Anforderungen an die Umsetzungsverfügung

    Auszug aus VG Augsburg, 12.08.2019 - Au 8 S 19.1175
    Der Zustand der (unfreiwilligen) Obdachlosigkeit ist als eine Störung der öffentlichen Ordnung bzw. im Hinblick auf die damit u.U. verbundene Gefährdung von Gesundheit und Leben des Obdachlosen als eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit anzusehen (vgl. Huttner, Die Unterbringung Obdachloser, S. 15/16; VGH Baden-Württemberg, B.v. 16.1.1996 - 1 S 3042/95 - DVBl. 1996, 567).
  • VG Bayreuth, 05.08.2021 - B 1 S 21.763

    Verpflichtung zur Öffnung des Wasserschiebers, Verpflichtung zur Wasserversorgung

    Auch hier werden die Umstände, die zu dieser Lage führen, nicht gewürdigt, obwohl diese im Obdachlosenrecht - wie auch hier - Relevanz haben (vgl. zur Unterbringungsunfähigkeit VG Augsburg, B.v. 12.8.2019 - Au 8 S 19.1175 - juris Rn. 23).
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